Tankflaschen im Wohnmobil: Was die neue DVGW G 607 (Juni 2026) regelt

Wiederbefüllbare Gastankflaschen sind bei vielen Camperinnen und Campern beliebt: Sie versorgen Heizung, Kühlschrank und Kocher mit Flüssiggas und ersparen den Flaschentausch. Rechtlich war ihr Einbau in Wohnmobilen und Wohnwagen bisher jedoch eine Grauzone. Mit der Ausgabe Juni 2026 des DVGW-Arbeitsblatts G 607 ändert sich das: Erstmals gibt es konkrete Anforderungen an sogenannte „Druckbehälter zur Selbstbefüllung“ – im Alltag schlicht Tankflaschen genannt.
In diesem Beitrag fassen wir auf Basis der Veröffentlichungen des Deutschen Verbands Flüssiggas (DVFG) zusammen, was jetzt gilt – und was (noch) nicht erlaubt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Die G 607 (Ausgabe Juni 2026) regelt erstmals Einbau, Befestigung und Ausstattung von Tankflaschen in Freizeitfahrzeugen.
- Tankflaschen müssen werkzeuglos fixiert und versiegelt sein; eine beschädigte Versiegelung oder ein Ausbau gilt als prüfpflichtige Änderung.
- Es gibt eine verbindliche Mindestausstattung und klare Vorgaben für den Füllanschluss.
- Wichtig: Die Befüllung von Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen ist in Deutschland derzeit weiterhin nicht zulässig. Eine Regelung ist in Vorbereitung.
Was sind Tankflaschen – und worin unterscheiden sie sich?
Laut DVFG sind Tankflaschen wiederbefüllbare Druckbehälter zur Selbstbefüllung, die die Gasanlage im Wohnmobil oder Wohnwagen mit Flüssiggas versorgen. Im Sinne der G 607 unterscheiden sie sich von klassischen Flüssiggasflaschen durch zwei Punkte:
- Zulassung nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (CE-Kennzeichnung) und
- Armaturen gemäß UN-Regelung Nr. 67.
Soweit nichts anderes festgeschrieben ist, gelten für Tankflaschen dieselben Anforderungen wie für Flüssiggasflaschen. Wichtig: Ein fest eingebauter Tank nach ECE R 67.01 – auch wenn er Flaschenform hat – ist rechtlich etwas anderes als eine Tankflasche.
Vergleich: Flasche, Tank und Tankflasche
| Behälter | Kennzeichnung | Befestigung | Befüllung an öffentlichen Tankstellen |
|---|---|---|---|
| Flüssiggasflasche | π (Pi) | Flaschenhalterungen im Flaschenkasten (werkzeuglose Entnahme) | Nicht zulässig |
| Tank (auch in Flaschenform) | ECE R 67.01 | fest eingebaut | Zulässig |
| Tankflasche (Druckbehälter zur Selbstbefüllung) | CE | werkzeuglos fixiert und versiegelt | Noch nicht zulässig (Regelung geplant) |
Quelle: DVFG-Übersicht „Tankflaschen in Wohnfahrzeugen“, Stand Juni 2026
π-Flaschen wie GasBank: ohne zusätzliche Anforderungen
Flüssiggasflaschen mit π-Kennzeichnung – dazu gehört auch GasBank – sind für den allgemeinen Gebrauch in Wohnmobilen und Wohnwagen zugelassen, ohne zusätzliche Anforderungen. Die neuen Vorgaben der G 607 für Tankflaschen (Versiegelung, Pflichthinweise, Sicherheitskupplung, Außenfüllanschluss) betreffen π-Flaschen nicht.
Die neuen Anforderungen der G 607 im Überblick
Fixierung und Manipulationsschutz
Tankflaschen müssen werkzeuglos im Flaschen- oder Tankkasten befestigt und die Fixierung muss versiegelt sein. Als geeignet nennt der DVFG beispielsweise Stahlbänder mit Gummiüberzug und Flügelschrauben. Wird die Versiegelung beschädigt oder der Behälter entfernt, handelt es sich um eine prüfpflichtige Änderung – die Gasanlage muss dann vor der erneuten Nutzung wieder geprüft werden.
Pflichthinweise im Flaschenkasten
Im Flaschenkasten müssen dauerhaft sichtbare Hinweise mit folgendem Inhalt angebracht sein:
- „Druckbehälter darf nicht entfernt werden.“
- „Betankung nur im fixierten Zustand zulässig.“
- „Versiegelung des Einbaus nicht zerstören.“
Anforderungen an den Füllanschluss
- Zwischen Druckbehälter und Außenfüllanschluss ist eine Sicherheitskupplung in der Füllanschlussleitung vorgeschrieben.
- Der Füllschlauch darf nicht durch den Wohnraum geführt werden.
- Der Füllanschluss muss außen am Fahrzeug angebracht sein.
- Zu Fenstern, Lüftungseinrichtungen des Wohnraums und Abgasaustritten ist ein Mindestabstand von 500 mm einzuhalten.
Werden diese Vorgaben erfüllt, sind Tankflaschen laut DVFG auch in von innen zugänglichen Flaschenkästen zulässig – etwa bei einem Kastenwagen.
Vorgeschriebene Mindestausstattung
Jede Tankflasche muss mit folgenden Komponenten ausgestattet sein:
- 80-%-Füllstoppventil
- Füllstandsanzeiger
- manuelles oder ferngesteuertes Absperrventil
- Füllanschluss
- Füllanschlussleitung mit Sicherheitskupplung
- Sicherheitsventil
Der Füllstopp begrenzt die Befüllung automatisch, damit ein Sicherheitspolster erhalten bleibt. Das Sicherheitsventil lässt bei einem unzulässigen Druckanstieg Gas ab und schließt wieder, sobald der Druck sinkt.
Prüffrist und Kombination mit anderen Systemen
Für Tankflaschen gilt nach Angaben des DVFG eine maximale Prüffrist von zehn Jahren; danach kann kein positives Prüfergebnis mehr erteilt werden. Tankflaschen dürfen mit Gasflaschen, externer Gasversorgung oder Flüssiggastanks kombiniert werden – Gas darf aber immer nur aus einer Versorgungsanlage gleichzeitig entnommen werden.
Befüllung an Tankstellen: Derzeit nicht erlaubt
Hier liegt der wichtigste Punkt für die Praxis: Die G 607 regelt den Einbau, nicht die Befüllung. Nach Angaben des DVFG dürfen Flaschen und Tankflaschen – unabhängig von Pi- oder CE-Kennzeichnung – in Deutschland derzeit nicht an öffentlichen Tankstellen befüllt werden. Das gilt
- für Privatpersonen ebenso wie für Tankwarte und eingewiesenes Personal,
- auch für fest verbaute Gastankflaschen im Fahrzeug,
- für die Befüllung aus der Flüssig- und der Gasphase.
Rechtsgrundlage ist die TRBS 3151 („Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“) – eine verbindliche Vorgabe, keine Empfehlung. Der DVFG rät ausdrücklich davon ab, das Befüllverbot zu ignorieren. Eine Regelung für die Befüllung an Tankstellen ist in Vorbereitung; bis dahin heißt es abwarten.
Unser Rat: Wer heute in Deutschland legal an der Autogas-Zapfsäule nachtanken möchte, sollte auf einen fest eingebauten Tank nach ECE R 67.01 setzen – laut DVFG-Übersicht ist dessen Befüllung an öffentlichen Tankstellen zulässig. Lassen Sie den Einbau von einem Fachbetrieb durchführen. Alternativ können Sie wie bisher eine Flüssiggasflasche mit π-Kennzeichnung (Pi, TPED) verwenden.
Gasprüfung nicht vergessen
Seit dem 19.06.2025 ist die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage nach § 60 StVZO gesetzlich vorgeschrieben – vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und danach alle 24 Monate. Grundlage ist das DVGW-Arbeitsblatt G 607. Der Einbau einer Tankflasche ist eine prüfpflichtige Änderung: Vor der Wiederinbetriebnahme der Gasanlage muss also ein Gassachkundiger prüfen. Halten Sie dafür das gelbe Gasprüfheft und die Herstellerunterlagen (z. B. Konformitätserklärung, Bedienungsanleitung) Ihrer Tankflasche bereit.
Häufige Fragen (FAQ)
Gelten die neuen Tankflaschen-Regeln auch für π-Flaschen wie GasBank?
Nein. π-gekennzeichnete Flaschen, darunter GasBank, sind für den allgemeinen Gebrauch in Wohnmobilen und Wohnwagen zugelassen – ohne zusätzliche Anforderungen.
Darf ich meine Tankflasche in Deutschland an einer LPG-Tankstelle befüllen?
Nein, derzeit nicht. Laut DVFG ist die Befüllung von Flaschen und Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen in Deutschland nach TRBS 3151 nicht zulässig. Eine Regelung ist in Vorbereitung.
Ist eine UN-R67-Armatur dasselbe wie ein fest eingebauter R67-Tank?
Nein. Eine Tankflasche ist ein CE-gekennzeichneter Druckbehälter nach 2014/68/EU mit Armaturen nach UN R67. Ein fest eingebauter Tank nach ECE R 67.01 ist eine andere Behälterart – und darf laut DVFG an öffentlichen Tankstellen befüllt werden.
Was passiert, wenn die Versiegelung beschädigt ist?
Eine beschädigte Versiegelung oder der Ausbau des Behälters gilt als prüfpflichtige Änderung. Vor der erneuten Nutzung der Gasanlage ist eine Gasprüfung nötig.
Darf die Tankflasche in einem von innen zugänglichen Gaskasten sitzen?
Ja, sofern der Füllanschluss außen liegt, der Füllschlauch nicht durch den Wohnraum führt, die Sicherheitskupplung vorhanden ist und der Abstand von 500 mm zu Fenstern, Lüftungen und Abgasaustritten eingehalten wird.
Wie lange darf eine Tankflasche genutzt werden?
Für Druckbehälter zur Selbstbefüllung gilt laut DVFG eine maximale Prüffrist von zehn Jahren. Danach kann kein positives Prüfergebnis mehr erteilt werden.
Ist die Gasprüfung Pflicht?
Ja. Seit dem 19.06.2025 ist die Gasprüfung nach § 60 StVZO für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage vorgeschrieben – alle 24 Monate und nach jeder prüfpflichtigen Änderung.
Fazit: Mehr Klarheit beim Einbau – beim Tanken heißt es abwarten
Die neue G 607 schafft endlich einheitliche Regeln für Einbau, Befestigung und Ausstattung von Tankflaschen. Das bringt Rechtssicherheit für Betreiber, Prüfer und Hersteller. Gleichzeitig bleibt die Befüllung an öffentlichen Tankstellen in Deutschland vorerst untersagt. Wer sein Fahrzeug jetzt ausrüstet, sollte auf zugelassene Komponenten, einen fachgerechten Einbau und eine anschließende Gasprüfung achten.
Sie haben Fragen zu Gasflaschen, Tanks oder Gaszubehör für Ihr Wohnmobil? Stöbern Sie in unserem Sortiment auf carbonzorro.de oder schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gern bei der Auswahl. Für Einbau und Gasprüfung wenden Sie sich bitte an einen Fachbetrieb bzw. Gassachkundigen.
Quellen
- DVFG – Deutscher Verband Flüssiggas e. V.: „Tankflaschen in Wohnfahrzeugen – Neue Regelungen in der DVGW G 607 (Ausgabe Juni 2026)“, Übersicht, Stand Juni 2026
- DVFG: Erstmals geregelt: Einbau von Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen (Pressemitteilung, 6. Juli 2026)
- DVGW – Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.: Arbeitsblatt G 607, Ausgabe Juni 2026
- autarker.de: Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen: Pflicht, G 607, Gastankflaschen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung. Er gibt den uns bekannten Stand vom Oktober 2026 wieder; Regelwerke können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften sowie die Beurteilung durch einen Gassachkundigen bzw. Fachbetrieb.
Carbon Zorro Sp. z o.o., Warschau
